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Hochtaunuskreis: Rechtsfragen zum Radroutennetz |

Letzte Meldung vom 5. März 2010:
Informationen zum Vorgang:
Situation/Ausgangslage:
Immer wieder kommen
Fragen auf, was in Wald und Flur erlaubt ist und was nicht.
Der ADFC möchte für den Hochtaunuskreis Aktivitäten, Aspekte
und Veröffentlichungen hier gebündelt darstellen.
Meldungen bisher:
Querverweise:

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Letzte Meldung |
5. März 2010
(KM-HK1221#M05)
Hochtaunuskreis:
Rechtsfragen zum Radroutennetz
Verhaltenskodex für den Naturpark
In einem ausführlicheren Zeitungsartikel geht die
Naturparkleitung auf Besucherregelungen und Verhalten im
Wald in einem eher grundsätzlichen Artikel ein. Konkrete
Verhaltensweisen sind kaum enthalten.
Auszüge aus den Inhalt:
- über 180 Rundwanderwege,
Gesamtlänge 1.200 Kilometer, jährlich fast 20 Millionen
Besucher
- "Schließlich gehe es
darum, Natur und Landschaft zu erhalten, zu pflegen und
so zu gestalten, dass sie sowohl dem Schutz der
heimischen Tier- und Pflanzenwelt als auch der Erholung
für die Bevölkerung und naturverbundene Touristen
gerecht werde."
- Erstellung von Konzepten
zur Besucherlenkung neu in den Maßnahmenkatalog [des
Naturparks, Anm. ADFC] aufgenommen
- Hinweise im Artikel auf
das "Betretungsrecht", das zum Zweck der Erholung das
Betreten der Flur auf Straßen und Wegen auf eigene
Gefahr erlaube
- "Allerdings habe sich
jeder Waldbesucher so zu verhalten, dass die
Lebensgemeinschaft des Waldes nicht gestört, die
Bewirtschaftung nicht behindert, der Wald nicht
gefährdet, geschädigt oder verunreinigt und die Erholung
anderer nicht beeinträchtigt wird."
- Konflikte entstünden
zwischen Freizeitnutzenden und den Zielen der
Waldbewirtschafter, des Naturschutzes, der Jagd, aber
auch zwischen den verschiedenen Freizeitnutzenden durch
die Verschiedenartigkeit oder auch durch zu hohe Dichte
- Behebung der Konflikte
könne aber weitgehend durch Lenkungsmaßnahmen erfolgen
- besser noch sollte ein
jeweiliger Verhaltenskodex formuliert und an die
verschiedenen Waldnutzer gerichtet werden, wobei
sogenannte "Multiplikatoren", wie beispielsweise
Vereinsvorsitzende, genutzt werden sollten
- Dabei solle aber keine
Nutzergruppe angeprangert werden und die Abgrenzungen
wie "Die Hundehalter" oder "Die Mountainbiker", "Die
Jäger" vermieden und stattdessen eine "Win-Win-Situation"
für alle gefunden werden.
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Liste der Einzelmeldungen |
6. August 2009
(KM-HK1221#M04)
Hochtaunuskreis:
Rechtsfragen zum Radroutennetz
Regelung des Betretungsrechts -
Ergänzungen
Im Internet-Auftritt des Hochtaunuskreises findet sich unter
der Rubrik "Umwelt" / "Umweltinformation" und dem Stichwort
"Mobilität mit dem Fahrrad" auch ein separater Punkt
"Mountainbiking" und "Betretungsrecht", die zahlreiche
weitere zu beachtende Informationen enthalten. Da die
Dauerhaftigkeit eines direkten Links nicht garantiert werden
kann, wird hier kein direkter Link aufgeführt. Die Suche
nach dem Stichwort "Biken" oder "Mountain-Bike" von der
Startseite aus führt übrigens auch zum Ziel.
Insbesondere unter MTB-Planungsinformation findet sich ein
Schreiben des Hessen-Forstes (Forstamt Königstein) vom 21.
Juli 2009 an die Allgemeinheit zur Klärung von Rechtsfragen,
auf das an dieser Stelle explizit verwiesen sei.
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18. Juli 2009
(KM-HK1221#M03)
Hochtaunuskreis:
Rechtsfragen zum Radroutennetz
Tagung des
Waldbesitzerverbands: Waldbegehungsrecht
Am 1. Juli 2009 tagte der Waldbesitzerverband in
Neu-Anspach. Ein Schwerpunkt war die
Verkehrssicherungspflicht im Wald. Die juristische Praxis
und die Folgen für den Waldbesitzer erläuterte
Rechtsanwältin Dr. Helge Breloer.
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18. Juli 2009
(KM-HK1221#M02)
Hochtaunuskreis: Rechtsfragen zum Radroutennetz
Forst: Rechtsfragen zum
Downhillfahren
Zu künstlich eingebauten Sprungschanzen auf illegalen
Downhill-Strecken äußern sich der Geschäftsführer des
Waldbesitzerverbandes und der zuständige Forstamtsleiter
kritisch. Moniert werden unter anderem mit Astschere und
Motorsägen frei geschnittene Wege, künstliche Sprungschanzen
und aus Ästen hergestellte Rüttelstrecken sowie die
permanente Beunruhigung des Wildes und damit verbundene
Vermögensschäden der Waldbesitzer, da auch in der Dämmerung
gefahren werde. Als Vorschlag wird unter anderem das Angebot
einer offiziellen Downhillstrecke gefordert, die dann aber
auch so anspruchsvoll sein müsste, dass sich darauf auch die
hartgesottenen Fahrer austoben können.
ADFC-Kommentar:
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18. Juli 2009
(KM-HK1221#M01)
Hochtaunuskreis:
Rechtsfragen zum Radroutennetz
Regelung des Betretungsrechts im Hochtaunuskreis
Das Betretungsrecht ist unter anderem durch die nachfolgende
Amtliche Bekanntmachung geregelt:

Link:
www.hochtaunuskreis.de unter der Rubrik "Erholung /
Freizeit" / "Fahrradrouten"
Datei mit ausführlichen Hinweisen:
http://www.hochtaunuskreis.de/pdf/hinweis_radfahrer.pdf
(354 Kb) |
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